Hier geben wir Ihnen allgemeine Hinweise zum Ablauf, Lieferung und Montage von Glas- und Beschlagstechnik, sowie sonstige Informationen.
Informationen zum Auftrags-/Lieferablauf und zu Glas
Wir danken für Ihr Interesse an unseren Produkten und das uns entgegengebrachte Vertrauen. Mit dieser Information möchten wir Sie über technische Dinge, sowie den Auftragsablauf in unserem Hause informieren.
Warum geben wir Ihnen diese Informationen ?
Unser Ziel ist es jeden Kunden individuell bei seinem Bauvorhaben zu begleiten und zu informieren. Dazu beziehen wir auch technische Belange z.B. zur Beschlagstechnik mit ein. Umsetzungsvorschläge und die Beratung dazu basieren auf Ihren Angaben, wie z.B. der Information über die Anwendung des gewünschten Produktes, wie auch den Einsatzort (privater Bereich, Büro´s/Praxen – öffentlicher Bereich).
Auftragsablauf:
Sie erhalten von uns, egal ob Sie im OnlineShop, auf einer anderen Plattform, oder aber auf Grundlage eines Angebotes bei uns bestellen, eine schriftliche Auftragsbestätigung.
Hierzu sollten Sie uns immer Ihre vollständige Adresse, ggfs. abweichende Lieferadresse und auch eine Telefonnummer mitteilen. Diese geben wir z.B. für Glaslieferungen an die Spedition weiter, so dass diese sich bezüglich des Anliefertages und des –Zeitraumes mit Ihnen abstimmen kann. Sollten Sie wider Erwarten keinen Anruf erhalten, so bitten wir um Rücksprache, so wir uns hierzu mit dem ausliefernden Hersteller / der Spedition abstimmen können.
Etwas verzögert nach Zahlungseingang erhalten Sie von uns eine Infomail, wann die Ware voraussichtlich das Werk verlässt oder bei Ihnen eintreffen sollte.
Alle Liefertermine sind unverbindlich, da durch äußere Umstände, wie z.B. durch einen Produktionsausfall,
sich dieser einmal verschieben kann.
In aller Regel werden wir von den Herstellern in einem solchen Fall informiert uns setzen
uns dann mit Ihnen in Verbindung.
Hinweise zur Anlieferung von Produkten:
Prüfen Sie bitte bei Anlieferungen, vor Quittierung der Entgegennahme, die äußere Verpackung / Umverpackung. Sollten Sie hier ggfs. eine beschädigte oder gar fehlende Verpackung bemerken, so vermerken Sie dies auf der Empfangsquittung von der Spedition / des Paketdienstes. Eine Prüfung der Ware nehmen Sie bitte kurzfristig nach Entgegennahme durch. Bei einer ggfs. beschädigten Verpackung oder einem Transportschaden, welchen Sie bitte bei der Spedition / dem Paketdienst vermerken, teilen Sie uns dies bitte innerhalb von 5 Tagen / oder innerhalb von 7 Tagen dem Transporteur mit. Bewahren Sie in einem solchen Fall bitte die Verpackung auf.
Montage von Produkten:
Bitte lesen Sie sich bei Produkten mit Montageanleitung diese vor Montage durch und bereiten
diese in aller Ruhe vor.
Transportieren Sie bspw. Glastüren in Ihrer Umverpackung (Folie/Schutzecken, o.a. Styroporprofile)
zum Montageort. Nutzen Sie dabei Handschuhe zum tragen der Gläser.
Wir empfehlen Glastüren oder ähnlich große/größere Gläser mit zwei Personen zu transportieren.
Ebenso erleichtert eine weitere Person die Montage / Ausrichtung der Glasprodukte. Achten Sie darauf,
Glas nicht direkt auf Fußböden zu stellen, stellen Sie diese auch nicht auf die Glasecken. In einem solchen
Fall können Glasbeschädigungen, oder gar ein Glasbruch hervorgerufen werden.
Wir empfehlen Gläser z.B. auf weiche Hölzer abzustellen und wenn vorhanden, die Schutzfolie / Schutzecken,
so lang wie möglich am Produkt zu belassen.
Wenn eine Montage von Beschlagstechnik notwendig ist, reinigen Sie das Glas im Montagebreich – bitte
nicht mit aggressiven Mitteln.
Hier empfiehlt sich die Verwendung von lauwarmen Wasser.
Schaffen Sie sich ebenfalls genügend Montageplatz und halten Sie sich an die Montageanleitung(en)
bei einer Beschlagsmontage.
Grundlage aller Kaufverträge sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese können Sie beispielsweise in unserem Onlineshop unter www.GLASundBESCHLAG.de einsehen und downloaden. Bei Bestellung auf Grundlage von Angeboten übersenden wir Ihnen die AGB mit unserer Auftragsbestätigung. Im Falle von Onlinebestellungen werden die AGB mit den Bestellbestätigungen übermittelt.
Hinweise zu Glasprodukten, wie Glastüren, Duschen etc.:
Bei unseren Glasprodukten erhalten Sie hochwertige, in Deutschland gefertigte, Produkte nach
entsprechenden Normen und Regelungen.
Dabei werden diese nach Normmaßen oder auch Ihren individuellen Vorgaben gefertigt. So erhalten Sie, sofern nicht anders gewünscht, bei Anwendungen im Innenausbau das Glas als Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG).
Bei Anwendungen mit Oberlichtern (z.B. bei Glasanlagen) müssen die Scheiben im Durchgangsbereich, unter
welche eine Person treten kann, mit einem Heißlagerungstest (HST – „Heat-Soak-Test) versehen werden.
Achten Sie daher auch bei Angeboten / Auftragsbestätigungen darauf, sollte für uns nicht erkennbar sein,
dass es sich um ein Glas für eine derartige Anwendung handelt, so informieren Sie uns bitte dazu.
Da es so gut wie keinen Baustoff gibt, der nicht einmal auch zu kaputt oder zu Bruch gehen kann, gilt dies
auch für Einscheibensicherheitsglas (ESG).
Dieses kann beispielsweise durch äußere Einwirkungen auf das Glas in sich zerfallen.
In dem Fall zerfällt dies in kleine Glasstücke, welche nicht so scharfkantig sind, wie normales Glas, welches kein Sicherheitsglas ist. Damit wird eine mögliche Verletzungsgefahr erheblich reduziert. Aber auch durch nicht sichtbare Nickel-Sulfideinschlüsse (NiS) besteht ein Restrisiko von ca. 1 Bruch auf 500 m² Glas, dass dieses spontan bricht („Spontanbruch“).
Für Glasanwendungen im Innenausbau, wie z.B. Glastüren, Glasschiebetüren oder auch Glasduschen ist ein Heißlagerungstest (HST – „Heat-Soak-Test“) nicht vorgesehen. Um das Spontanbruchrisiko des Glases zu minimieren, kann auch für die zuvor genannten Anwendungen dieser Heißlagerungstest gegen Mehrpreis durchgeführt werden.
Dadurch wird das Restrisiko eines Spontanbruches auf ca. 1 Bruch bei 20.000 m² Glas reduziert.
Bei Durchführung des Heißlagerungstestes verlängert sich die Lieferzeit i.d.Regel um ca. 3 Werktage.
Generell empfehlen wir bei Einsatz von Glasprodukten eine entsprechende Glasversicherung abzuschließen. Schließlich kann man auch einmal selbst durch einen unachtsamen Augenblick einen Schaden selbst hervorrufen, wie es auch bei einem Cerankochfeld der Fall ist. Hierzu befragen Sie Ihre Versicherung des Vertrauens.
Gern stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.